Corporate Governance Erklärung nach § 161 AktG
Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der STINAG Stuttgart Invest AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG.
Aufsichtsrat und Vorstand der STINAG Stuttgart Invest AG sind der Überzeugung, dass Leitung und Überwachung ihres Unternehmens - wie vom Aktiengesetz vorgeschrieben - einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung entsprechen.
Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass der Kodex auf große Publikumsaktiengesellschaften mit komplexen Strukturen zugeschnitten ist. Für ein Unternehmen in der Größenordnung der STINAG Stuttgart Invest AG würde das Nachhalten der zudem fortlaufend ändernden Empfehlungen einen unangemessen hohen Kosten- und Arbeitsaufwand für die Unternehmensorganisation darstellen. Aufsichtsrat und Vorstand stimmen darin überein, dass eine ordnungsgemäße Unternehmensführung auch ohne Abgleich der Empfehlungen auf ihre Einhaltung sichergestellt ist.
Deshalb erklären Aufsichtsrat und Vorstand der STINAG Stuttgart Invest AG gemäß § 161 AktG, dass die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nicht angewendet wurden und werden.
- Corporate Governance 2011 (PDF 27Kb)
- Corporate Governance 2010 (PDF 27Kb)
- Corporate Governance 2009 (PDF 27Kb)
- Corporate Governance 2008 (PDF 24Kb)
- Corporate Governance 2007 (PDF 24Kb)
- Corporate Governance 2006 (PDF 8Kb)
- Corporate Governance 2005 (PDF 13Kb)
- Corporate Governance 2004 (PDF 13Kb)
- Corporate Governance 2003 (PDF 13Kb)
Sonstiges
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